Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Event & Incentive

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und OCT gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von OCT ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von OCT widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von OCT sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von OCT als angenommen, sofern OCT nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.

3. Leistung und Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.

Sublieferanten werden durch OCT bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft OCT nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über OCT. OCT ist in wichtigen und begründeten Fällen berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern; dies soll unverzüglich und einvernehmlich schriftlich festgehalten werden.

Übernimmt OCT die Organisation einer Veranstaltung, so haftet OCT nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von OCT ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.

4. Änderungen während der Veranstaltung, Leistungsstörungen
Die Möglichkeit der Durchführung der Veranstaltung hängt zu einem Großteil von Faktoren ab, die nicht vom Organisator beeinflusst werden können. Dazu gehören unter anderem ungünstige Wetterbedingungen. Aufgrund dieser von OCT nicht beeinflussbaren Faktoren können sich daherwährend der Durchführung des Events Änderungen im Ablauf ergeben. OCT wird sich bemühen, diesbezügliche Änderungen möglichst gering zu halten und – je nach Ausmaß der Änderung im Ablauf des Events - nach seinen Möglichkeiten ein Ersatzprogramm oder einen Ausweichtermin organisieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4.1.Bei Leistungsstörungen, die nicht unter Punkt 4. fallen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm der Organisator an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in
angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während des Events feststellt, unverzüglich dem Organisator mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung kann dem Kunden als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

5. Anzahlung
Alle Preise zzgl. 20% MwSt.
Faktura: 50% voraus bei Auftrag zum Ausgleich der Vorlaufkosten und 50% bzw. variable Kosten, nach Leistung; Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge fällig. Projekte mit einer Angebotssumme bis € 1.000,00 werden zu 100% im Voraus fakturiert. Verzugszinsen 12% p.A.

6. Stornobedingungen
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Ab 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes (inkl. MwSt.), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (inkl. MwSt). Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 3 0% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

7. Recht
Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Hallein. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.

Stand: Mai 2009

 

AGB - Consulting, Erlebnispädagogik, Training und Seminar

über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Training, Coaching, Outdoor-Seminare, Survial skills sowie über die Lieferung von Studien, Lehrwerken und Softwareartikeln.


Präambel
OCT  (im Weiteren auch Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax, Post oder E-Mail) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.


Anmeldungen zu Seminaren und Projekten
Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen beziehungsweise Stornierungen werden nur schriftlich (Post, Fax und E-Mail) entgegengenommen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich.


Stornobedingungen
Für die Stornierung von bereits terminisierten, firmeninternen Seminaren und Projekten werden folgende Sätze verrechnet.
Storno bis 4 Wochen vor Seminarbeginn                    50 % der Seminargebühren
Storno bis 2 Wochen vor Seminarbeginn                    75 % der Seminargebühren
Storno bis zum bzw. nach dem Seminarbeginn          100 % der Seminargebühren
Bei offenen Seminaren bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist keine Stornogebühr zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, ab 1 Woche vor Seminarbeginn 100 % des Teilnahmebetrages in Rechnung.


Sowohl bei firmeninternen als auch bei offenen Seminaren oder Projekten:
Auch bei vorzeitigem Abbruch, oder Fernbleiben ohne Absage fallen die vollen Seminargebühren an. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornofrist ist der Eingang des Rücktrittsschreibens bei OCT. Bis zur Stornierung bereits tatsächlich durchgeführte Arbeiten werden jedoch unabhängig von den Stornobedingungen verrechnet. Bei Verschiebung auf einen anderen Termin werden 10 % Manipulationsgebühr verrechnet.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm
OCT® übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und Internetseiten. Weiters behält sich die OCT® organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Ebenso hängt das Zustandekommen von offenen Veranstaltungen von einer Mindestteilnehmerzahl ab.


Lieferung und/oder Leistungserbringung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und/oder Leistungserbringung auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der
Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht andere Erfüllungsorte wechselseitig festgelegt wurden.


Leistungsänderungen
Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die OCT Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.

Preise
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige Auslagen.
Folgende Reise- bzw. Aufenthaltskosten werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt:
Pro Km  mittels PKW  Euro 0,45
Pro Km und Mitfahrer Euro 0,10
Sonstige Reisekosten (Hotel, Verpflegung, Taxi, Bahn, Flugkosten/Business Class, etc.) laut Beleg.
Abhängig vom gewählten Seminarort und dem Umfang der Seminarvorbereitung kann der Trainer entscheiden bereits am Vortag / Vorabend anreisen.

Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt entweder vor und/oder parallel mit (offene Veranstaltungen), oder umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.


Copyrights
Für alle vom Auftragnehmer eingebrachten Dokumentationen, Unterlagen und Bildmaterial verbleibt das Urheberrecht bei OCT bzw. den in den Unterlagen genannten Dritten. Ergebnisse dürfen nur für private  Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsunterlagen oder Arbeitsergebnissen und Bildmaterial dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch OCT erfolgen.


Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von € 15,- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.


Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die Teilnehmer und der Autraggeber verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Outdooraktivitäten enthalten wie alle anderen Freizeitsportarten ein gewisses Risiko. OCT ist aus Gründen der Sicherheit berechtigt, Übungen einzuschränken bzw. abzusagen. Bei Absage oder Änderung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen und vorzeitigen Abbrüchen, die durch Naturereignisse bzw. Umstände bedingt sind, die außerhalb des Einflussbereiches von OCT liegen, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Auch eventuell dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer oder Auftraggeber zu tragen.
OCT ist für Personen und Sachschäden bis Euro ________ haftpflichtversichert. Weitergehende als in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Autraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht das Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit Veranstaltungen in Räumen oder auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet OCT gegenüber den Teilnehmern und dem Auftraggeber nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde von OCT schuldhaft verursacht.
OCT haftet nur für Programme, die von ihr selbst veranstaltet werden, nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung und/oder Leistungserbringung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und/oder Leistungserbringung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


Aufrechnung
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.


Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.


Sonstiges
Der Teilnehmer, der Auftraggeber ist damit einverstanden dass seine Daten elektronisch von OCT gespeichert werden und er per Post / Fax oder Email über weitere Veranstaltungen von OCT informiert wird. Der Teilnehmer, der Auftraggeber erklärt sich einverstanden von OCT produziertes Bildmaterial zur weiteren Verarbeitung freizugeben. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit wiederrufen.


Haftung für Gegenstände
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die OCT keine Haftung.


Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.


Schlussbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe und Bezeichnungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden sich alle Dienstleistungs- und Lieferangebote gleichermaßen an beide Geschlechter. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2009
 

AGB - Outdoor

Anmeldung:
Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an und die Anmeldung ist verbindlich.

Leistung:
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Programmbeschreibung, sowie den Angaben auf der Buchungsbestätigung.
Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.

Nichtanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Aktivitäten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.

Reiseantritt:
Nimmt der Teilnehmer bei eigener Anreise die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Rücktritt:
Sie können jederzeit vor und während des Programmes zurücktreten.
Rücktrittskosten bis zu 30 Tage vor Veranstaltung - € 25,00
bei Rücktritt vom 29. bis 10. Tag 50%, vom 10. bis 3. Tag 70%, vom 3. bis 1. Tag 90%.
Bei Nichtantritt es Kurses wird eine Stornogebühr von 100% des Kurspreises fällig.

Haftung:
Outdoor Consulting Team – Thomas Humer tritt bei allen Programmen als Veranstalter oder Vermittler auf und übernimmt KEINE Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ( Gültig auch für die eingesetzten Führer ).
Für Schäden und Unfälle bei der An- und Abreise wird keinerlei Haftung übernommen, zum Teil erfolgt  die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Pkw! Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

Allgemeines:
Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Fahrt ausgeschlossen!  Der Veranstalter geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Teilnehmer die angeführten körperlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Touren erfüllt und sich dieser vor Tourbeginn bewusst ist. Wetter und wasserstandsbedingte Änderungen oder Absagen ( Hoch-/Niedrigwasser,  Schlechtwetter bei Paragleiten, usw. ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten Sie einen Gutschein, der Sie berechtigt, innerhalb von 2 Jahren an einem beliebigen Programm von Outdoor Consulting Team teilzunehmen. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht! Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen! Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Guides Folge zu leisten!

Besondere Bedingungen für OCT Raftingtouren:
Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Lammer ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwesenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt.  Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist von der Tour auszuschließen. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
Es oblegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Austeigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zur rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Kajak-, Rafting-, Outdside- und Hydrospeedtouren:
Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiese, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von Outdoor Consulting Team mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von Outdoor Consulting Team. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen.  Outdoor Consulting Team übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
Die Begehung des Canyoning erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
Alle absturzgefährdenten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführeres begangen werden. Im einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu en übrigen Teil-nehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung.  Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken  ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Tiel gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies mit dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eien sichere, rutschfreie Abspungstelle wählt und die Hände bei Sprung en an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und veschänkten Händen zu eroflgen. Von jedem teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningfüherr mit-zuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anforderung des Canyoningführere diesen vertretbaren Hilfestellung zu geben.

Zahlung
Ihre Anmeldung wird von uns schriftlich rückbestätigt und gilt daher als verbindlich, wenn ihre Anzahlung auf unserem Konto Raika Waidhofen BLZ 32906, Ktonr. 17327 eingegangen ist. Der Restbetrrag ist bis vor Beginn der Tour zu entrichten.

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahmebedingungen sind von jedem Teilnehmer vor Antritt des Kurses sorgfältig zu lesen und zu unterschreiben.
Wenn nicht anders vereinbart ist gilt als Gerichtsstand des Firmensitzes - Gerichtsstand Salzburg / Hallein
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Outdoor Consulting Team Thomas Humer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.


Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

Stand: Mai 2009