Allgemeine Geschäftsbedingungen - Consulting, Training & Seminar, Erlebnispädagogik

über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Training, Coaching, Outdoor-Seminare, Survial skills sowie über die Lieferung von Studien, Lehrwerken und Softwareartikeln.


Präambel
OCT  (im Weiteren auch Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax, Post oder E-Mail) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.


Anmeldungen zu Seminaren und Projekten
Anmeldungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Anmeldungen, Umbuchungen beziehungsweise Stornierungen werden nur schriftlich (Post, Fax und E-Mail) entgegengenommen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich.


Stornobedingungen
Für die Stornierung von bereits terminisierten, firmeninternen Seminaren und Projekten werden folgende Sätze verrechnet.
Storno bis 4 Wochen vor Seminarbeginn                    50 % der Seminargebühren
Storno bis 2 Wochen vor Seminarbeginn                    75 % der Seminargebühren
Storno bis zum bzw. nach dem Seminarbeginn          100 % der Seminargebühren
Bei offenen Seminaren bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist keine Stornogebühr zu entrichten. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, ab 1 Woche vor Seminarbeginn 100 % des Teilnahmebetrages in Rechnung.


Sowohl bei firmeninternen als auch bei offenen Seminaren oder Projekten:
Auch bei vorzeitigem Abbruch, oder Fernbleiben ohne Absage fallen die vollen Seminargebühren an. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.Stornierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Stornofrist ist der Eingang des Rücktrittsschreibens bei OCT. Bis zur Stornierung bereits tatsächlich durchgeführte Arbeiten werden jedoch unabhängig von den Stornobedingungen verrechnet. Bei Verschiebung auf einen anderen Termin werden 10 % Manipulationsgebühr verrechnet.

Änderungen im Veranstaltungsprogramm
OCT® übernimmt keine Gewähr bei Druck- und Schreibfehlern in Publikationen und Internetseiten. Weiters behält sich die OCT® organisatorisch bedingte Programmänderungen vor. Ebenso hängt das Zustandekommen von offenen Veranstaltungen von einer Mindestteilnehmerzahl ab.


Lieferung und/oder Leistungserbringung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und/oder Leistungserbringung auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers. Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der
Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern nicht andere Erfüllungsorte wechselseitig festgelegt wurden.


Leistungsänderungen
Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die OCT Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.

Preise
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.
Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige Auslagen.
Folgende Reise- bzw. Aufenthaltskosten werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt:
Pro Km  mittels PKW  Euro 0,45
Pro Km und Mitfahrer Euro 0,10
Sonstige Reisekosten (Hotel, Verpflegung, Taxi, Bahn, Flugkosten/Business Class, etc.) laut Beleg.
Abhängig vom gewählten Seminarort und dem Umfang der Seminarvorbereitung kann der Trainer entscheiden bereits am Vortag / Vorabend anreisen.

Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt entweder vor und/oder parallel mit (offene Veranstaltungen), oder umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.


Copyrights
Für alle vom Auftragnehmer eingebrachten Dokumentationen, Unterlagen und Bildmaterial verbleibt das Urheberrecht bei OCT bzw. den in den Unterlagen genannten Dritten. Ergebnisse dürfen nur für private  Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsunterlagen oder Arbeitsergebnissen und Bildmaterial dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch OCT erfolgen.


Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von € 15,- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.


Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die Teilnehmer und der Autraggeber verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Outdooraktivitäten enthalten wie alle anderen Freizeitsportarten ein gewisses Risiko. OCT ist aus Gründen der Sicherheit berechtigt, Übungen einzuschränken bzw. abzusagen. Bei Absage oder Änderung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen und vorzeitigen Abbrüchen, die durch Naturereignisse bzw. Umstände bedingt sind, die außerhalb des Einflussbereiches von OCT liegen, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Auch eventuell dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer oder Auftraggeber zu tragen.
OCT ist für Personen und Sachschäden bis Euro ________ haftpflichtversichert. Weitergehende als in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen des Autraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht das Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit Veranstaltungen in Räumen oder auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet OCT gegenüber den Teilnehmern und dem Auftraggeber nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung des Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde von OCT schuldhaft verursacht.
OCT haftet nur für Programme, die von ihr selbst veranstaltet werden, nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Gewährleistung bzw. Haftung binnen sechs Monaten nach Lieferung und/oder Leistungserbringung verpflichtet, Mängel der Vertragsgegenstände, die bei Übergabe vorhanden waren, nach seiner Wahl am Erfüllungsort durch Verbesserung, kostenlosen Austausch oder Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände zu beheben. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mängelrüge des Auftraggebers, welcher dieser unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und/oder Leistungserbringung erhebt. Sonstige Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit der Vertragsgegenstände sind ausgeschlossen. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist eine Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


Aufrechnung
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.


Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.


Sonstiges
Der Teilnehmer, der Auftraggeber ist damit einverstanden dass seine Daten elektronisch von OCT gespeichert werden und er per Post / Fax oder Email über weitere Veranstaltungen von OCT informiert wird. Der Teilnehmer, der Auftraggeber erklärt sich einverstanden von OCT produziertes Bildmaterial zur weiteren Verarbeitung freizugeben. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit wiederrufen.


Haftung für Gegenstände
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die OCT keine Haftung.


Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.


Schlussbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe und Bezeichnungen meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden sich alle Dienstleistungs- und Lieferangebote gleichermaßen an beide Geschlechter. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Mai 2009