Allgemeine Geschäftsbedingungen - Outdoor

Anmeldung:
Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an und die Anmeldung ist verbindlich.

Leistung:
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Programmbeschreibung, sowie den Angaben auf der Buchungsbestätigung.
Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.

Nichtanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Aktivitäten nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.

Reiseantritt:
Nimmt der Teilnehmer bei eigener Anreise die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

Rücktritt:
Sie können jederzeit vor und während des Programmes zurücktreten.
Rücktrittskosten bis zu 30 Tage vor Veranstaltung - € 25,00
bei Rücktritt vom 29. bis 10. Tag 50%, vom 10. bis 3. Tag 70%, vom 3. bis 1. Tag 90%.
Bei Nichtantritt es Kurses wird eine Stornogebühr von 100% des Kurspreises fällig.

Haftung:
Outdoor Consulting Team – Thomas Humer tritt bei allen Programmen als Veranstalter oder Vermittler auf und übernimmt KEINE Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ( Gültig auch für die eingesetzten Führer ).
Für Schäden und Unfälle bei der An- und Abreise wird keinerlei Haftung übernommen, zum Teil erfolgt  die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Pkw! Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

Allgemeines:
Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der Fahrt ausgeschlossen!  Der Veranstalter geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Teilnehmer die angeführten körperlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Touren erfüllt und sich dieser vor Tourbeginn bewusst ist. Wetter und wasserstandsbedingte Änderungen oder Absagen ( Hoch-/Niedrigwasser,  Schlechtwetter bei Paragleiten, usw. ) des Programms liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung auf Grund dieser Umstände erhalten Sie einen Gutschein, der Sie berechtigt, innerhalb von 2 Jahren an einem beliebigen Programm von Outdoor Consulting Team teilzunehmen. Weiterführende Ansprüche bestehen nicht! Bitte beachten Sie bei den einzelnen Programmen die jeweiligen Anforderungen! Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Guides Folge zu leisten!

Besondere Bedingungen für OCT Raftingtouren:
Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Lammer ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwesenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt.  Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist von der Tour auszuschließen. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
Es oblegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Austeigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zur rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Kajak-, Rafting-, Outdside- und Hydrospeedtouren:
Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiese, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von Outdoor Consulting Team mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von Outdoor Consulting Team. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen.  Outdoor Consulting Team übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
Die Begehung des Canyoning erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
Alle absturzgefährdenten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführeres begangen werden. Im einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu en übrigen Teil-nehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung.  Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken  ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Tiel gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies mit dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eien sichere, rutschfreie Abspungstelle wählt und die Hände bei Sprung en an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und veschänkten Händen zu eroflgen. Von jedem teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningfüherr mit-zuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anforderung des Canyoningführere diesen vertretbaren Hilfestellung zu geben.

Zahlung
Ihre Anmeldung wird von uns schriftlich rückbestätigt und gilt daher als verbindlich, wenn ihre Anzahlung auf unserem Konto Raika Waidhofen BLZ 32906, Ktonr. 17327 eingegangen ist. Der Restbetrrag ist bis vor Beginn der Tour zu entrichten.

Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahmebedingungen sind von jedem Teilnehmer vor Antritt des Kurses sorgfältig zu lesen und zu unterschreiben.
Wenn nicht anders vereinbart ist gilt als Gerichtsstand des Firmensitzes - Gerichtsstand Salzburg / Hallein
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Outdoor Consulting Team Thomas Humer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.


Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

Stand: Mai 2009